Es stellte sich heraus, dass der Fahrer aktuell keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Diesbezüglich wurde die Weiterfahrt unterbunden. Weiterhin bestand gegen diesen Fahrer ein Haftbefehl wegen einer offen stehenden Geldstrafe im vierstelligen Bereich. Die Geldstrafe konnte der Mann aufbringen, trotzdem wird er strafrechtliche Konsequenzen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu erwarten haben. (pm)