Der benutzte Roller des Donauwörthers hatte keinerlei Versicherungsschutz, da an diesem noch ein abgelaufenes Kennzeichen aus 2019 montiert war.
Bei einem Unfall wäre somit keinerlei Fremdschadensregulierung durch einen Haftpflichtversicherer möglich gewesen. Da dies eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz darstellt, wurde der Jugendliche von den Polizeibeamten vor Ort angezeigt.
Die Weiterfahrt des Rollers wurde zudem unterbunden, bis ein gültiger Vertrag abgeschlossen ist. (pm)