Am Samstag, 21.03.2020, zog die nordschwäbische Polizei um 07:00 Uhr erstmals nach Inkrafttreten der bayernweiten Ausgangsbeschränkung Bilanz zu den vorangegangenen Kontrollmaßnahmen. Im Zeitraum von Freitag, 20.03.2020, 07:00 Uhr bis zum Samstag, 21.03.2020, 07:00 Uhr, kontrollierten die Einsatzkräfte in Nordschwaben in über 4.100 Fällen betroffene Betriebe und mögliche Veranstaltungsorte. Um sicherzustellen, dass die Betriebsuntersagungen und das Veranstaltungsverbot dauerhaft eingehalten werden, fanden die Überwachungsmaßnahmen nicht nur einmalig sondern wiederholt statt. Dies wird auch weiterhin im Laufe des noch andauernden Zeitraums der Allgemeinverfügung erfolgen, meldet das Polizeipräsidium Schwaben Nord in seinem aktuellen Pressebericht.
Mit in Kraft treten der Ausgangsbeschränkung am 21.03.2020, 00:00 Uhr waren für die Einsatzkräfte tatsächlich deutlich weniger Personen in der Öffentlichkeit zu erkennen bzw. viele Angetroffene waren auf dem Weg nach Hause, so die Polizei weiter. Trotzdem gab es durchaus uneinsichtiges Verhalten, was ein konsequentes polizeiliches Einschreiten zur Folge hatte, was ein Beispiel aus Rain am Lech zeigt.
Gegen 00:15 Uhr fand in einem Gartenhaus eine "Corona-Party" mit fünf Personen statt. Gegen die fünf alkoholisierten Betroffenen im Alter zwischen 24 und 34 Jahren wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Im Zeitraum vom Samstag, 21.03.2020, 07:00 Uhr bis 22.03.2020, 07:00 Uhr, gingen die polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen mit unveränderter Intensität weiter. Insgesamt führten Einsatzkräfte etwa 3.550 Kontrollen an relevanten Objekten
durch. Auch hier wurden Gewerbebetriebe und Freibereiche mehrfach angefahren, um die Einhaltung der Allgemeinverfügung lückenlos zu überwachen.
In Nordschwaben wurden 47 Personen, die sich ohne triftigen Grund im Freien aufhielten, wegen des Verstoßes mit einem Bußgeldverfahren belegt. In nur wenigen Fällen hielten sich in kleineren Gruppen in Grünanlagen auf. Die in den Befragungen durch die kontrollierenden Beamten vorgebrachten Gründe stellten sich in allen Fällen sehr rasch als Ausreden heraus.
Grundsätzlich stellt die Polizei fest, dass die aufenthaltsbeschränkende Anordnung mittlerweile überwiegend eingehalten wird, wenngleich dazu auch witterungsbedingte Umstände (Regen/Schneefall, kalte Tages-/Nachttemperaturen) beigetragen haben.
Die Bayerische Polizei rät: „Bleiben Sie zu Hause, denn für den gesamten Freistaat Bayern gilt derzeit eine Ausgangsbeschränkung!“
Aber:
- Sie können zur Arbeit.
- Sie können zu Arzt und Apotheke.
- Sie können Einkaufen gehen und sich mit den Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie z.B. Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Arzneimitteln, Produkten zur Gesunderhaltung, Bargeld und Kraftstoff versorgen.
- Sie können hilfsbedürftige Personen unterstützen und besuchen.
- Sie können Haus- und Nutztiere versorgen und diese ausführen.
- Sie können Spazieren gehen und Sport im Freien treiben, aber ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.
Über Details informiert die Internet-Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Die Bayerische Polizei wird die Verbote kontrollieren. Zuwiderhandlungen werden hart bestraft. "Diese gravierende Einschränkung unseres Alltags rettet Leben! Helfen Sie mit, unterstützen Sie sich gegenseitig und seien Sie solidarisch! Leisten Sie Ihren Beitrag zur Eindämmung der Infektion!", so die Polizei Schwaben Nord. (pm)