Insbesondere wurden mehrere Personen festgestellt, welche privat ihre Fahrzeuge an Waschanlagen wuschen. In diesem Zusammenhang wird noch mal darauf hingewiesen, dass das Waschen des privaten Pkws keinen triftigen Grund darstellt, die eigene Wohnung zu verlassen und somit einen Verstoß gegen die gültige Allgemeinverfügung darstellt. (pm)