Ein 38-jähriger Rumäne, welcher seit fast vier Jahren seinen Wohnsitz in Deutschland begründet, wurde bereits Mitte Januar in München einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser Kontrolle zeigte er eine rumänische Fahrerlaubnis vor, die er in Rumänien zugeteilt bekam, als er bereits seinen ordentlichen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte.
Eine im Ausland ausgestellte Fahrerlaubnis einer Person, die ihren Wohnsitz im Bundesgebiet begründet, wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung die Person ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet! Deshalb erhielt er bereits Mitte Januar eine Anzeige aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Beschuldigte wurde bereits damals darüber informiert, dass seine rumänische Fahrerlaubnis in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Dennoch fuhr er in Rain mit seinem Pkw und wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der Rumäne keine gültige deutsche Fahrerlaubnis vorzeigen konnte, wird erneut wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ermittelt.
Um weitere Fahrten zu unterbinden stellten die Beamten den Führerschein des Beschuldigten sicher. Es wird nun ein Sperrvermerk angebracht, welcher sofort ersichtlich macht, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. (pm)