Am 28.04.2020 ist eine Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Die aktuellen Neuerungen sollen hauptsächlich dem Schutz von Radfahrern und Fußgängern dienen. Weniger bekannt ist offensichtlich, dass bei Geschwindigkeitsverstößen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, also vor allem bei Pkw und Motorrädern, die Bußgeldsätze erhöht wurden und die Regelfahrverbote nun - nach dem Abzug aller Toleranzen - innerorts bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts von 26 km/h gelten.
Bei den ersten Messungen mit der neuen Rechtslage auf der B 25 und der B 2 hat sich die Anzahl von Fahrverboten im Vergleich zur vorherigen Rechtslage mehr als verdoppelt.
Am Donnerstag, den 29.04.2020 hat die Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth von 11.50 Uhr bis 17.20 auf der Bundesstraße 25 bei Donauwörth eine Geschwindigkeitsmessung in Richtung Augsburg durchgeführt. Bei einem Durchlauf von 1870 Fahrzeugen fielen 53 Verwarnungen, 17 Anzeigen sowie 8 Fahrverbote an. Die maximale Geschwindigkeit lag bei 144 Km/h, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 Km/h.
Am Freitag, den 01.05.2020 hat die Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth von 11.30 Uhr bis 17.10 Uhr auf der Bundesstraße 2 bei Donauwörth eine weitere Geschwindigkeitsmessung in Richtung Augsburg durchgeführt. Bei einem Durchlauf von 1347 Fahrzeugen fielen 42 Verwarnungen, 46 Anzeigen sowie 10 Fahrverbote an. Die maximale Geschwindigkeit lag bei 162 Km/h, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 Km/h. (pm)