In der Nacht um 00:30 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung den rumänischen Sattelzug auf der Bundesstraße 2, Höhe Schellenberg. Der am Steuer sitzende, selbstfahrende Unternehmer führte eine innerdeutsche Güterbeförderung von Niedersachsen bis ins Voralpenland durch. Er konnte jedoch keinen erforderlichen Nachweis über den Abschluss einer Güterschadenhaftpflichtversicherung vorzeigen, welche für seine gewerbliche Tätigkeit im Inland zwingend notwendig gewesen wäre.
Der 45-jährige rumänische Staatsangehörige wurde daher wegen eines Verstoßes gegen das Güterkraftverkehrsgesetz angezeigt und der Vorgang von den Kontrollbeamten an die zuständige Außenstelle des Bundesamts für Güterverkehr in Erfurt weitergeleitet. Die zu erwartende Bußgeldhöhe in diesem Fall beträgt bis zu 5.000 Euro. (pm)