Am 11.11.2020 führte ein Kfz-Prüfingenieur im Auftrag einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Prüfungen zur Hauptuntersuchung in einer Werkstatt in einer Gemeinde südlich von Donauwörth durch. Hierbei stellte er für einen älteren Pkw mit sogenannter HU-Zulassung einen technisch einwandfreien Zustand fest und beendete die Prüfung mit Zuteilung einer neuen Prüfplakette mit Gültigkeit bis November 2022.
Einem Streifenbeamten der Donauwörther Polizeiinspektion fiel jedoch dieses Fahrzeug nur einen Tag später, am 12.11.2020, um 11.45 Uhr, in der Straße „An der Königsmühle“ in Asbach-Bäumenheim aufgrund seines sichtbar maroden Zustandes auf. Beim Anblick des Streifenfahrzeuges versuchte der Fahrer noch, sich einer Kontrolle durch erhöhte Geschwindigkeit und eilige Fahrweise zu entziehen. Dennoch konnte dieser schließlich angehalten werden.
Bei der folgenden Fahrzeugkontrolle zeigte sich sofort, dass der amerikanische Wagen mit "frischer“ HU augenscheinlich nur noch Schrottwert besaß. Unter anderem war der Fahrzeugrahmen durchgerostet und es wurden abstehende Fahrzeug- und fehlende Motorteile sowie eine gerissene Windschutzscheibe festgestellt und dokumentiert.
Da dies mit den Angaben des amtlichen Prüfers im HU-Gutachten komplett differierte, stellten die Beamten das verkehrsunfähige Fahrzeug sicher und veranlassten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Augsburg ein gerichtsverwertbares, technisches Kfz-Gutachten an dem Wagen. Dieses bestätigte einen verkehrsunsicheren Zustand mit zahlreichen Mängeln.
Dem 57-jährigen Eigentümer aus Donauwörth wurde schließlich das Fahrzeug nach Gutachtenabschluss wieder ausgehändigt. Allerdings blieben die Kennzeichen sowie die Fahrzeugpapiere weiterhin in amtlicher Verwahrung. Es erging eine Meldung an die zuständige Zulassungsbehörde des Landkreises Donau-Ries. Zudem wurde der Halter des Autos wegen Verstößen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung angezeigt.
Den amtlich anerkannten Prüfer, der bei seiner hoheitlichen Tätigkeit die offenkundig unrichtige HU-Plakette ausstellte, erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Falschbeurkundung im Amt. (pm)