Aufgrund Bürgerbeschwerden über angeblich rasende Verkehrsteilnehmer hatten die Beamten in der Weningstraße die Messung vorgenommen. Von den 201 in diesem Zeitraum passierenden Kraftfahrzeugen waren lediglich fünf zu schnell, was einer im Vergleich niedrigen Beanstandungsquote von zwei Prozent entspricht. In allen fünf Fällen handelte es sich um Verstöße im Verwarnungsbereich.
Der „Tagesschnellste“ wurde mit 51 km/h statt der im dortigen Wohngebiet erlaubten 30 km/h gemessen. Nach Abzug der Toleranzwerte erwartet diesen nun ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro. (pm)