Der Geschädigte verdächtigte einen 24-jährigen Bekannten, der für die Wohnung ebenfalls einen Schlüssel hatte. Über diese Verdächtigung gerieten die jungen Männer in Streit. Der ältere bedrohte schließlich den jüngeren. Dieser wiederum bezichtigte seinen Kontrahenten zusätzlich der Unterschlagung eines Handys. (pm)