Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth wurde am gestrigen Mittwoch gegen 13.45 Uhr auf der Bundesstraße 2 bei Donauwörth auf ein landwirtschaftliches Gespann aufmerksam. Ein größerer Schlepper als Zugfahrzeug transportierte auf einem Tieflader eine Holzvollerntemaschine, einen sogenannten Harvester, der in ein Waldstück im Raum Mündling gebracht werden sollte.
Es stellte sich heraus, dass die zulässige Höhe, die gemäß § 32 StVZO im öffentlichen Verkehrsraum maximal vier Meter beträgt, um mehr als 20 Zentimeter überschritten und somit die Streckensicherheit nicht mehr gegeben war. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Donau-Ries wurde dem 31-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt und das Gespann auf einem Parkplatz abgestellt.
Gegen die Verantwortlichen wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. (pm)