Verkehrsunfall

Rechts vor Links missachtet

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Durch das Missachten der Rechts-vor-Links-Regel kam es am Donnerstagmorgen zu einem Unfall in Reimlingen. Es entstand kein Personenschaden.

Einen von rechts kommenden und somit vorfahrtsberechtigten Pkw hatte gestern Morgen, gegen 08:45 Uhr, eine 56-jährige Autofahrerin, übersehen. Sie war auf der Straße "Lange Wiesen" unterwegs und im Kreuzungsbereich mit dem Pkw eines 40-Jährigen zusammengestoßen, der die Straße "Am Hergethof" befahren hatte. Es entstand Blechschaden in Höhe von insgesamt circa 6000 Euro. (pm)