Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer rief bei der Polizei an und teilte mit, dass vor ihm auf der B2 ein Pkw mit entstempelten Kennzeichen in Richtung Donauwörth fährt. Der Mitteiler folgte dem Pkw bis in die Innenstadt Donauwörths, wo eine Polizeistreife ihn schließlich zur Verkehrskontrolle anhalten konnte.
Die Polizisten kontrollierten den 44-jährigen Fahrer und stellten fest, dass an den beiden amtlichen Kennzeichen keine Zulassungsstempel angebracht waren. Die Kennzeichen wurden bereits am 31. März 2021 zwangsweise entstempelt, da für das Fahrzeug seit dem 03. März kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestanden hatte.
Die beiden Kennzeichen stellten die Polizeibeamten zur Gefahrenabwehr sicher. Der Fahrzeuglenker muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Fahrzeug- Zulassungsverordnung verantworten. (pm)