Der Führerschein eines 36-jährigen Harburgers sollte aufgrund eines richterlichen Beschlusses im Nachgang einer strafbaren Gefährdung des Straßenverkehrs beschlagnahmt werden. Der Beschuldigte gab jedoch an, seinen Führerschein verloren zu haben und legte im Januar 2021 eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ab. Allerdings wurde exakt dieser Führerschein im März 2021 von Polizeibeamten festgestellt. Daher leitete die zuständige Staatsanwaltschaft jetzt ein Strafverfahren wegen Verdachts auf "Falsche Versicherung an Eides Statt" gegen den 36-Jährigen ein. (pm)