Auf Vorhalt räumte dieser den vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln ein. Ein Verfahren wurde daher eröffnet und zur Beweissicherung eine Blutentnahme durchgeführt. Weiter erfolgte nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft bei dieser und einer anderweitigen Person eine Wohnungsdurchsuchung. Weitere Ermittlungen dazu werden noch durchgeführt. (pm)