Bei einer Verkehrskontrolle eines Kleintransporters stellte eine Polizeistreife bei einem 29-jährigen Fahrzeuglenker leichten Alkoholgeruch fest. Eine Überprüfung zeigte schließlich eine Atemalkoholkonzentration von etwas über 0,25 mg/l. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Fahrzeugführer muss jetzt mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße rechnen. (pm)