Urteil

Tierhalterin zu einem Jahr Freiheitstrafe verurteilt

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Am vergangenen Mittwoch verhandelte das Amtsgericht Augsburg einen Fall unsäglichen Tierleides aus dem Landkreis Donau-Ries, dessen Urteil ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautete.

Im Februar 2021 wurde eine Tierhaltung im Landkreis vom Veterinäramt Donau-Ries kontrolliert. Hierbei wurden die diversesten Tierarten vorgefunden, Rinder, Schweine, Hühner, Igel, Katzen und Hunde. Aber anstatt eine gepflegte, tiergerechte Haltung vor Ort vorzufinden, bot sich den
Kontrolleuren ein schreckliches Szenario.

Die Folgen länger anhaltender Vernachlässigung von Tieren mussten bei den auf dem Hof befindlichen Nutztieren, aber auch bei einer Vielzahl an Kleintieren festgestellt werden. Tiere wurden unter äußerst unhygienischen Bedingungen gehalten. Beispielsweise wurden Schweine in Buchten gehalten, die bereits vollständig mit Gülle ausgefüllt waren und die Tiere keinerlei Möglichkeit mehr besaßen, sich in Seitenlage überhaupt hinlegen zu können. Zwei Ferkel wateten bis zum Karpal-/Tarsalgelenk in den Ausscheidungen.

Doch nicht genug. Diese beiden Ferkel waren derart vernachlässigt, dass sie zum Kannibalismus gezwungen wurden und den Kadaver eines weiteren, sich in der Bucht befindlichen Schweines anfraßen. Der Gestank, der sich hierbei den Kontrolleuren bat und dem die Tiere unwillkürlich ausgesetzt waren, kann mit Worten nicht mehr beschrieben werden.

Nicht nur Schweine mussten Kannibalismus betreiben, um etwas Essbares zu bekommen, sondern auch Katzenwelpen. Keines dieser Jungtiere konnte jedoch von den Kontrolleuren lebend gerettet, sondern lediglich deren Kadaver geborgen werden. Neben diesen drei toten Katzenwelpen und dem toten Schwein waren noch ein toter Igel und dreizehn tote Hühner zu verzeichnen.

Noch am selben Tag wurde die anderweitige Unterbringung aller am Anwesen befindlichen Tiere vom Veterinäramt organisiert und die Vorstellung kranker Tiere beim praktizierenden Tierarzt veranlasst.

Durch das Unterlassen der Halterin ihrer ureigenen und gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht nachzukommen wurde den Tieren länger anhaltende Leiden zugefügt. Seitens des Veterinäramtes Donau-Ries wurden hierauf Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Am 09.03.2022 wurde dieser Fall schließlich in Augsburg verhandelt. Das Gericht erkannte die Schwere der aufgeführten Vergehen im Bereich des Tierschutzes an und verurteilte die Tierhalterin zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. (pm)