Am Nachmittag des 17. Mai fuhr eine 27-Jährige mit einem E-Roller durch Mertingen. Da kein Versicherungskennzeichen angebracht war, wurde die Frau von Beamten der Polizeiinspektion Rain angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des E-Scooter wurde eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Somit ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig. Ein E-Scooter darf eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
Da die 27-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis nachweisen konnte, wurde Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet. Da der gleichaltrige Ehemann der Halter des Fahrzeugs ist, wurde auch gegen ihn Anzeige wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet. (pm)