1,50 Meter Abstand

Polizeikontrolle an Donauwörther Fahrradangebotsstreifen

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Gestern Nachmittag kontrollierten Beamte der PI Donauwörth die Fahrradangebotsstreifen in Donauwörth. Dabei wurden mehrere Verstöße sowohl von Kraftfahrzeug- als auch Radfahrseite beanstandet.

Am Nachmittag des 31.08.2022 kontrollierten Beamte der PI Donauwörth gezielt an den Fahrradangebotsstreifen in der Nürnberger Straße und der Berger Allee das Verhalten von Radler*innen und Überholenden. Seit der StVO-Novelle vom April 2020 müssen Kraftfahrzeuge beim innerörtlichen Überholen von Radfahrenden - unabhängig von einer eventuellen Schutzstreifenmarkierung - mindestens 1,50 Meter zur Außenkante des Zweiradlenkers einhalten. Die absolut überwiegende Zahl von Kfz-Führenden hielt sich an diese Vorschrift.

Im Rahmen der Kontrollen mussten jedoch auch mehrere Verstöße aufgrund Nichteinhaltung des erforderlichen Überholabstandes zu den Radfahrenden sowie Überholen trotz Gegenverkehr sanktioniert werden. Die höchste Ahndungssumme betraf dabei um 15:12 Uhr einen 79-jährigen Pkw-Fahrer in der Nürnberger Straße, der sowohl trotz Gegenverkehr als auch deutlich zu knapp eine Radlerin überholte. Den Senior erwarten nun 143,50 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister. Ebenfalls beanstandet wurden bei der Kontrollaktion Radfahrer*innen, die im Innenstadtbereich Donauwörths verbotswidrig auf Gehwegen unterwegs waren. Hier betraf die höchste Ahndung um 15:42 Uhr einen 33-jährigen Trekkingrad-Fahrer, der bereits wenige Minuten vorher von einer Streife in der Gartenstraße zum Absteigen aufgefordert wurde. Der Mann stieg nach dem Weiterfahren des Polizeiautos wieder auf und wurde kurz darauf erneut angehalten: Er musste 50 Euro Bußgeld bezahlen. (pm)