Ab dem morgigen 13.09.2022 sollen insbesondere bei Verstößen hinsichtlich Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, ordnungsgemäßer Sicherung von Kindern und Fahrenden sowie Missachtung der Wartepflicht vor Fußgängerüberwegen und Ampeln (auch bei Radlern und Fußgängern) konsequent gebührenpflichtige Ahndungen erfolgen.
Zudem wird verstärkt darauf geachtet, dass nicht durch Halte- bzw. Parkverstöße im Umfeld der Bildungseinrichtungen sowie an Schulwegen Gefahrenpunkte entstehen. An durch Schulwegdienste gesicherten Straßenübergängen, ist die Gefahr, dass Kinder beim Queren einer Fahrbahn in einen Unfall verwickelt werden, deutlich geringer.
Aktuell fehlen in Bayern viele unterstützende Schulweghelferinnen und Schulweghelfer. Das ehrenamtliche Engagement und die schützende Verantwortung für unsere Schulkinder zu übernehmen, dient der besonderen Anerkennung. Eltern, Großeltern oder sonstige Personen im Zuständigkeitsbereich, die ihren ganz persönlichen Beitrag für die jüngsten und unerfahrensten Verkehrsteilnehmenden leisten möchten, können sich gerne bei einer Polizeiinspektion, der Gebietsverkehrswacht bzw. jeder Schule oder Gemeinde melden. (pm)