Am Donnerstag, gegen 21.20 Uhr, fuhr ein 29-jähriger Autofahrer aus einer Nachbargemeinde mit seinem Pkw auf der Bundesstraße 16 von Rain in Richtung Genderkingen. Im Fahrzeug befand sich noch eine 20-jährige Beifahrerin. Auf der Fahrt in Richtung Genderkingen überholte der 29-Jährige auf der Lechbrücke mit überhöhter Geschwindigkeit ein mit einem Ehepaar besetzten Pkw verbotswidrig. Auf dem Streckenabschnitt der B 16 über die Lechbrücke ist ein Überholverbot durch Zeichen 251 sowie eine durchgezogene Linie angeordnet. Zudem ist dort die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt.
Ca. 500 Meter nach der Lechbrücke kam der 29-Jährige mit einer halben Fahrzeugbreite auf die Gegenfahrbahn. Zu diesem Zeitpunkt kam ein 51-Jähriger mit seinem Sattelzug entgegen und konnte nicht mehr rechtzeitig nach rechts ins Bankett ausweichen bzw. bremsen, sodass es zum frontalen Zusammenstoß der linken vorderen Fahrzeugseiten von Pkw und Sattelzug kam.
Glücklicherweise wurde bei diesem Verkehrsunfall niemand schwer verletzt. Der Fahrer und die Beifahrerin des Pkw hatten Prellungen und Schürfwunden, der Sattelzugfahrer war unverletzt. Am Pkw entstand ein Totalschaden von ca. 7500 Euro, am Sattelzug entstand ein Schaden von ca. 12.500 Euro.
Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde beim 29-jährigen Unfallverursacher deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Alkotest vor Ort ergab einen Wert von 1,64 Promille. Daraufhin wurde der Führerschein des 29-Jährigen beschlagnahmt und eine Blutentnahme angeordnet. (pm)