Bereits am vergangenen Freitag (10.02.2023) erfolgte die Festnahme. Gegen den 49-jährigen aus dem nördlichen Landkreis Augsburg wurde durch die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Haftbefehl beantragt, indem diesem bislang vier Fälle der bekannten Serie zur Last gelegt werden.
Der Tatverdächtige wurde noch am Freitag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg vorgeführt, der den Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Der
Tatverdächtige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Sowohl die Motivlage als auch die Frage, ob der Tatverdächtige für weitere Fälle der Serie in Frage kommt, sind Gegenstand der noch laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen, welche sich derzeit in rechtlicher Hinsicht auf die Prüfung der Tatbestände versuchter Mord, vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung konzentrieren.
Ermittlungen seit Oktober
Wie bereits berichtet, ermittelt die Polizei bereits seit Ende Oktober wegen mehrerer Vorfälle, bei denen offenbar Steine von Brücken auf die Bundesstraße B2 geworfen wurden. Aktuell wird seit dem 16.10.2022 von 35 vorsätzlichen Steinwürfen ausgegangen. Die letzten beiden bekannten Fälle ereigneten sich am 07.02.2023 auf der B2 im Streckenabschnitt zwischen Gersthofen und Nordendorf. In einem der beiden Fälle wurde die Windschutzscheibe des getroffenen Fahrzeugs durchschlagen.
Die Polizeiinspektion Gersthofen hat mit zahlreichen Unterstützungskräften sowie u.a. durch Ermittlungsunterstützung des Bayerischen Landeskriminalamtes bereits seit Bekanntwerden des ersten Vorfalls die Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen. Dabei wurden umgehend alle notwendigen polizeilichen Maßnahmen getroffen, u.a. sofortige Fahndungen nach dem oder den Täter/n.
Die Kriminalpolizei Augsburg wird in den kommenden Wochen die Geschädigten aller Fälle, die der Serie zugerechnet werden, kontaktieren. Weitere Auskünfte, insbesondere zum genauen Tatablauf, können zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht gegeben werden. (pm)