An dem Elektroroller, mit dem der 14-Jährige unterwegs war, war noch das inzwischen ungültige, grüne Kennzeichen von 2022 angebracht. Somit wäre bei einem Verkehrsunfall keine Schadensregulierung durch eine Versicherung erfolgt.
Der Jugendliche, der erst an diesem Tag seinen 14. Geburtstag hatte, wurde einer Erziehungsberechtigten übergeben. Die polizeiliche Folge war eine Strafanzeige wegen Verdachts auf einen Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Verbot weiterer Fahrten bis zum Abschluss eines neuen Vertrages. (pm)