64 erhebliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mussten dabei bislang geahndet werden - davon acht mit über 100 km/h. Der bislang negative Spitzenwert war mit 114 km/h fast doppelt so schnell wie erlaubt. Hier werden die Folge mindestens 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von einem Monat die Folge sein.
Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation der ungeschützten Querung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen über die Bundesstraße in Richtung Naherholungsgebiet findet die Dauermessung noch über die Pfingstfeiertage bis mindestens Dienstag, 30.05.2023 statt.(pm)