Die Streitigkeit konnte durch die eintreffenden Streifenbesatzungen geschlichtet werden. Nach ersten Erkenntnissen kam es zu keinen Straftaten, die Vielzahl der Beteiligten stand unter starkem Alkoholeinfluss. (pm)
Die Streitigkeit konnte durch die eintreffenden Streifenbesatzungen geschlichtet werden. Nach ersten Erkenntnissen kam es zu keinen Straftaten, die Vielzahl der Beteiligten stand unter starkem Alkoholeinfluss. (pm)