Der neben den Badegästen mit Maisköder angelnde Mann wurde einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Er war weder Inhaber eines Fischereischeins noch eines Erlaubnisscheins für das Gewässer.
Die Konsequenzen waren eine abrupte Beendigung des Angelausflugs sowie eine Strafanzeige. (pm)