Steuerstraftat

Falschzustellung eines Pakets führt zu Strafverfahren

Symbolbild Bild: Polizei Bayern
Einen nicht alltäglichen Sachverhalt nahmen Beamte der PI Donauwörth am 25.07.2023 auf.

An einer Anschrift auf der Altstadtinsel Ried stelle ein Paketzusteller am Vormittag ein Paket zu. Durch einen Zufall landete zuvor - vermutlich in einem Verteilzentrum - ein falscher Adressaufkleber auf der Sendung. Diese war randvoll mit Elektrozigaretten. Das Rauchmaterial in einem Gesamtwert von ca. 750 Euro hatte die verdutzte Bewohnerin jedoch nicht bestellt. Sie informierte die Polizei. Die Beamten holten die Sendung ab. Am Abend erschien dann ein 18-jähriger Mann auf der PI Donauwörth und wollte sein bereits sehnlich erwartetes Paket abholen. Er gab an, die Zigaretten in einem osteuropäischen Land bestellt zu haben. Allerdings lag damit laut Auskunft des zuständigen Zollamtes der Verdacht auf eine Steuerstraftat vor. Der 18-Jährige wurde anzeigt. Zudem landeten die E-Zigaretten ebenfalls beim Zollamt. (pm)