Am 23.08.2023, um 18.02 Uhr, befuhr ein 66-jähriger Radfahrer trotz herannahendem Pkw verbotswidrig den Zebrastreifen vor dem Maximilium an der Schnittstelle Kapellstraße/Augsburger Straße in Richtung Ortsmitte. Der ebenfalls 66-jährige Autofahrer erkannte dies zu spät und erfasste den Radler frontal mit dem Stoßfänger des Wagens. Der 66-Jährige schlug daraufhin mit seinem Kopf auf der Windschutzscheibe auf und wurde anschließend auf die Fahrbahn zurückgeschleudert.
Der Radfahrer, der keinen Helm trug, erlitt durch den Unfall schwerste Kopfverletzungen. Er wurde zuerst in die Donau-Ries-Klinik eingeliefert und anschließend in das Ingolstädter Klinikum weiterverlegt. Die Höhe des entstandenen Sachschadens beläuft sich auf ca. 2.000 Euro. Erneut weist die Polizei darauf hin, dass grundsätzlich nur Fußgängern eine Bevorrechtigung an Fußgängerüberwegen zusteht. (pm)