Die beiden Pkw-Lenkerinnen stießen aus Unachtsamkeit mit ihren Fahrzeugen zusammen. Hierbei entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3000,- Euro. Die Polizei weißt hier darauf hin, dass auf öffentlichen Parkplätzen auf denen keine konkrete Verkehrsregelung ausgewiesen ist, die gegenseitige Rücksichtnahme gilt. (pm)