Am 05.10.2023 führten mehrere zivile Beamte der Polizeiinspektion Donauwörth ganztägig gezielte Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet Donauwörth, sowie in weiteren Städten und Gemeinden im Dienstbereich durch.
Gegen 12:00 Uhr beobachtete ein Kontrollteam, wie ein 18-jähriger am Wörnitzsteg im Härpferpark einen Joint rauchte. Bei der durchgeführten Kontrolle wurde beim 18- jährigen weiteres Cannabis aufgefunden.
Um 18:00 Uhr sprachen die Beamten in der Grünanlage am Gymnasium in der Adalbert-Stifter-Straße einen jungen Mann an. Nachdem sich die Beamten als Polizisten zu erkennen gaben, entfernte sich dieser fluchtartig von der Kontrollörtlichkeit. Der 24-jährige konnte nach ca. 50 Meter eingeholt und festgehalten werden. Bei der Durchsuchung wurde in der Jackentasche des Donauwörthers eine Druckverschlusstüte mit Marihuana aufgefunden. Vom verständigten Richter wurde eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet. Hierbei wurde in der Wohnung vom 24- jährigen unter dem Bett ein Gewehr aufgefunden. Beim Gewehr handelte es sich um ein Unterhebelrepetierer. Eine entsprechende Erlaubnis konnte der 24-jährige nicht vorzeigen.
Gegen den 18-Jährigen wurde eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet. Den 24-jährigen erwartet ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zusätzlich wurden hier noch Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz aufgenommen.
An mehreren Plätzen im Stadtgebiet Donauwörth wurden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beim Rauchen angetroffen. Die Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 17 Jahren führten Tabakzigaretten oder E-Zigaretten, sog. Vapes, mit sich. Mit den Minderjährigen wurde während der Kontrolle auch Gespräche im Hinblick auf die gesundheitlichen Folgen von Tabakkonsum geführt. Hier kam es zu regen Diskussionen. Die Tabakerzeugnisse und die E-Zigaretten wurden in allen Fällen den Minderjährigen abgenommen. Die Erziehungsberechtigten wurden verständigt. Mit rechtlichen Folgen haben die Minderjährigen nicht zu rechnen, da das Jugendschutzgesetz den Zweck hat, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen. (pm)