Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 23-jährige Fahrer des Gespanns lediglich in Besitz der Führerscheinklasse B ist. Für die Fahrt mit dem Pkw und dem daran befindlichen Anhänger hätte er allerdings die Klasse BE benötigt.
Da der Mann in Deutschland keinen festen Wohnsitz nachweisen konnte, wurde eine sofortige Sicherheitsleistung in Höhe eines dreistelligen Betrags erhoben. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. (pm)