In den vergangenen Wochen nahmen bei den Betrugsermittlern der PI Donauwörth die Fälle von angezeigten Delikten im Zusammenhang mit Onlinezahlungen an Privatpersonen nochmals deutlich zu. Daher erneut der polizeiliche Hinweis, „Familien- und Freundezahlungen“ im Rahmen von Privatkäufen tatsächlich auch nur an Familie oder Freunde und nicht an Unbekannte zu leisten.
Auch die Übermittlung einer angeblichen Ausweiskopie oder Ausreden wie eine schnellere Verbuchung des Zahlungseinganges oder gesparte Transaktionsgebühren ändern an dieser Warnung nichts. Im Falle einer Nichtlieferung der Ware ist ansonsten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der gesamte Zahlbetrag abzuschreiben.
Exemplarisch zeigte am 15.11.2023 ein 40-jähriger Mann aus dem Zuständigkeitsbereich ein angebliches Schnäppchen als Betrug an. Der Geschädigte hatte zuvor für 300 Euro eine PlayStation 5-Spielekonsole in einem Kleinanzeigenportal entdeckt. Nach einer Anzahlung über 150 Euro brach der Kontakt ab. Eine Lieferung unterblieb ebenfalls. (pm)