Die Verletzung am Hals war klein und erforderte keine ärztliche Behandlung. Alle Beteiligten waren bei der Anzeigenaufnahme alkoholisiert und unkooperativ gegenüber den eingesetzten Beamten.
Bei einer Datenüberprüfung wurde jedoch festgestellt, dass der Messerangreifer mit einem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Er wurde in Gewahrsam genommen und am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt. Des Weiteren muss der Mann nun mit einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. (pm)