Auf der Internetplattform „Kleinanzeigen“ wurde ein Pkw angeboten. Der Verkäufer forderte vorab eine Anzahlung per Überweisung. Als die Käufer den Pkw abholen wollten, war weder der Verkäufer noch der angebotene Pkw vor Ort.
Die Polizei rät dringend sich auf solche Zahlungen nicht einzulassen, sondern höchste Wachsamkeit walten zu lassen. (pm)