Diese unterstützten ab 08.00 Uhr einen Obergerichtsvollzieher bei dessen Einsatz in einem freistehenden Einfamilienhaus. Der 68-jährige Eigentümer hatte in einem Hundezwinger in dem dazugehörigen Garten einen American Staffordshire Terrier eingesperrt. Weder für die Einfuhr noch für die Haltung des Tieres war eine Genehmigung vorhanden. Daher nahmen die Beamten eine Anzeige nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz gegen den 68-Jährigen auf. Der Hund wurde aus dem Zwinger geholt und ins Tierheim verbracht. (pm)