Eine 32-Jährige teilte einen Zusammenstoß mit einem Reh erst 17 Tage später nach Aufforderung ihrer Versicherung mit. Sie erwartet nun eine Anzeige nach dem Bayer. Jagdgesetz, da jeder Wildunfall mit einem verletzten oder getöteten Tier umgehend dem zuständigen Jagdpächter oder der Polizei gemeldet werden muss, um mögliches Leid nicht unnötig hinauszuzögern. (pm)