Bei einem 24-jährigen Mann wurden ein Tütchen mit Marihuana und bei einem 16-jährigen Jugendlichen eine geringe Menge Ecstasy-Pulver sowie eine fremde EC-Karte aufgefunden. Die Beamten stellten das Rauschgift und die Bezahlkarte sicher und leiteten jeweils ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und in einem Fall zusätzlich wegen Unterschlagung ein. Der Minderjährige wurde auf der Wache seiner Mutter übergeben. (pm)