Polizei

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit getuntem Kleinkraftrad

Symbolbild Bild: pixabay
Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass das Kleinkraftrad regelwidrig getunt war. Zudem konnte die 16-Jährige keine Fahrerlaubnis vorzeigen.

Am 01.03.2024 gegen 18:40 Uhr wurde bei einer Verkehrskontrolle eines Kleinkraftrades festgestellt, dass die 16 jährige Fahrerin keine erforderliche Fahrerlaubnis hat. Das Kleinkraftrad wurde offensichtlich getunt, so dass eine Geschwindigkeit von ca. 70 km/h erzielt wird.

Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt und die Fahrerin erwartet nun eine Anzeige. (pm)