Am 21.05.2024, kurz nach 17:00 Uhr, befuhr ein 17-Jähriger mit seinem Pkw den Nähermemminger Weg in Richtung Bahnübergang zur B 29. Aufgrund von Unachtsamkeit kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und touchierte hierbei ein Verkehrszeichen und einen Betonmast. Der 17-Jährige konnte eine Sondergenehmigung vorweisen, die es im gestattet, Fahrten von zu Hause bis zum Arbeitsplatz vorzunehmen. Es entstand Sachschaden in Höhe von circa 5700 Euro. (pm)