Der 66-jähriger Mann befuhr mit seinem Pkw die Dorfstraße von Forheim kommend in Richtung Kreisstraße, um an der dortigen Einmündung nach links in Richtung Christgarten einzubiegen. An dieser Einmündung ist die Vorfahrt seitens des Pkw-Fahrers durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ geregelt.
Beim Abbiegevorgang übersah er einen aus Richtung Christgarten kommenden, vorfahrtsberechtigten, 23-jährigen Motorradfahrer. Um einen Zusammenstoß mit dem Pkw zu vermeiden, wich der 23-jährige nach links aus und stürzte im Straßengraben von seinem Motorrad.
Er zog sich hierbei mittelschwere Verletzungen zu und musste ins Krankenhaus verbracht werden. Das Motorrad war nicht mehr fahrfähig. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2000 Euro. Der Pkw-Fahrer blieb unverletzt. (pm)