Am 02.09.2024, gegen 16:50 Uhr befuhr eine 79-jährige Frau mit ihrem Pkw den Bleichgraben in Richtung Innerer Ring. An der dortigen Einmündung wollte sie nach links einbiegen. Hier ist die Vorfahrt seitens der Frau durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ geregelt.
Beim Einbiegen nach links übersah die Frau den von rechts kommenden, vorfahrtsberechtigten Pkw eines 55-jährigen Mannes. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Hier entstand Sachschaden in Höhe von ca. 5000 Euro. (dra)