Im Zeitraum vom 02.09.2024 bis 05.09.2024 entfernten sie die von der Stadt Nördlingen angebrachte Versammlungsgrenze. Um das Klimacamp zu vergrößern erweiterten sie diese unberechtigt, indem sie mit ähnlicher Farbe eine neue Grenze auf die Pflastersteine aufsprühten.
In der Nacht vom 04.09.2024 auf den 05.09.2024 hängten Mitglieder des Klimacamps ein Banner in der Deininger Straße auf. Das Banner forderte erneut die Reaktivierung der Hesselbergbahn. Es ist nicht gestattet außerhalb des Klimacamps Werbematerial anzubringen.
In beiden Fällen werden die verantwortlichen Personen nun mit Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Bayrische Versammlungsrecht rechnen müssen. (dra)