Er erhielt nach einem begangenen Ladendiebstahl vor zwei Wochen ein Betretungsverbot für den Markt ausgesprochen, an welches er sich nicht hielt.
Durch die hinzugezogene Polizeistreife wurde der merklich angetrunkenen Person ein polizeilicher Platzverweis erteilt. Zudem wurde ein Strafverfahren des Hausfriedensbruchs eingeleitet. (dra)