Am 01.03.2025, um 13:34 Uhr, wurde bei einem 20-jährigen Fahrer eines Pkw während einer Verkehrskontrolle Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein im Anschluss freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp unter 1,0 Promille. Da der Fahrer keinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte, musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. (dra)