Ein 84-jähriger Autofahrer fuhr um 11:45 Uhr an der sogenannten Kauflandkreuzung verbotswidriger Weisetrotz stockenden Verkehrs bei grün in den Kreuzungsbereich ein. Dort musste der Mann verkehrsbedingt warten, da die vorausfahrenden Fahrzeuge nicht weiterkamen. Nachdem inzwischen der Querverkehr grün hatte und sich in Bewegung setzte, kam es zu einem Zusammenstoß mit dem querenden Wagen eines 24-Jährigen.
Beide Männer gaben den aufnehmenden Beamten nach der Kollision an, unverletzt geblieben zu sein. Es entstand jedoch ein Sachschaden von geschätzten 6.000 Euro. Der 84-Jährige wurde angezeigt. Aufgrund wiederkehrender Beobachtungen in diesem Bereich wird Seitens der Polizei allgemein an die Beachtung des § 11 der Straßenverkehrsordnung appelliert: „Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“ (dra)