Im Rahmen einer folgenden Anhaltung stellte sich heraus, dass der 21-jährige Besitzer keinen erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag für den Roller abgeschlossen hatte. Die Folge war neben einer Fahrtuntersagung eine Strafanzeige wegen Verdachts auf einen Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz.(dra)