Tanzhaus

Bürgerbegehren zulässig - gefährdet jetzt der Denkmalschutz eine Abstimmung?

Das Donauwörther Tanzhaus soll saniert werden. Das hat der Donauwörther Stadtrat heute entschieden. Bild: Matthias Stark
Nach einer langen und emotionalen Donauwörther Stadtratssitzung wurde am Donnerstag sowohl das Bürgerbegehren als auch das Ratsbegehren rund um die Zukunft des Tanzhauses bestätigt. Diese finden am 26. September zusammen mit der Bundestagswahl stat.

Die gestrige Donauwörther Stadtratssitzung hat einmal mehr gezeigt, wie emotional die Debatte um die Zukunft des Tanzhauses nach wie vor geführt wird. Vor allem das Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz, das noch vor der Stadtratssitzung bereits am Dienstag an die Öffentlichkeit gelangte und erst am Donnerstag den Mitgliedern des Stadtrates zu Verfügung gestellt wurde, sorgte dabei für allerlei Verwirrung und Unmut unter den Fraktionen. Jonathan Schädle (CSU) zeigte sich in seiner Stellungnahme "geschockt" davon, dass man dieses Schreiben so lange unter Verschluss hielt. Geschockt besonders deshalb, weil das Schreiben laut Eingangsstempel bereits seit dem 11. Mai der Stadt Donauwörth und Oberbürgermeister Jürgen Sorré vorliegt. "Für unsere Fraktion ist dieses Verhalten schwer nachzuvollziehen und zu akzeptieren", bekräftigte Schädle. In eine ähnliche Kerbe schlägt auch Markus Reichensberger (AL/JB), der sich genauso „irritiert“ zeigte wie sein Vorredner: "Ich habe das Schreiben zum ersten Mal am Donnerstag kurz vor der Sitzung gesehen. Für die Zukunft würde ich mir einfach wünschen, dass wir nicht nur von Transparenz sprechen, sondern sie auch leben." Michael Bosse (FW) bezeichnete das Schreiben indes als reine Formalie: "Die Causa Tanzhaus wird aktuell vom zuständigen Amt geprüft, hat aber meiner Auffassung nach keine Auswirkungen auf Bürger - und Ratsbegehren." 

Schreiben des Denkmalschutzes hat keine Auswirkungen auf Bürger- und Ratsbegehren

Trotz der vielen Kritik am Umgang mit dem Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz wurde auch durch Rechtsdirektor Richard Lodermeier bestätigt, dass dieses zunächst keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Bürger- und Ratsbegehrens haben wird. Außerdem seien beide Begehren im Vorfeld eingehend auf ihre rechtliche als auch materielle Gültigkeit geprüft worden, bestätige Lodermeier. Wie das Ordnungsamt außerdem mitteilte, seien für das Gelingen des Bürgerbegehrens lediglich 1220 Unterschriften bis zum Stichtag nötig gewesen. Die Initiatoren hatten aber sogar 2086 Unterschriften gesammelt, von denen am Ende 2019 gültig waren. 

OB  Sorré: "Abstimmung am 26. September ein Ausdruck lebendiger Demokratie"

Nach längerer Debatte, die sogar mehrfach auf Bitten der Fraktionen unterbrochen werden musste, wurde dann doch abgestimmt. Dabei konnte der Beschluss zur Durchführung des Bürgerbegehrens am 26. September 2021 einstimmig gefasst werden. Bei der Entscheidung um das Ratsbegehren, das im Vorfeld von 17 Stadträten aus den Fraktionen und Gruppen PWG/FW/BfD, Grüne, EBD, SPD eingereicht worden war, zeigte sich einmal mehr, wie gespalten der Stadtrat in der Frage über die Zukunft des Tanzhauses wurde nach hitzigen Diskussionen aber doch mehrheitlich angenommen. Entsprechend wird die Frage: "Soll es eine Sanierung des Tanzhauses geben?", jetzt noch um die Möglichkeit ergänzt, für einen Neubau zu stimmen. Für Oberbürgermeister Sorré ist diese Abstimmung im September ein "Ausdruck lebendiger Demokratie". Er bekräftigte noch einmal, dass er jetzt auf eine schnelle und reibungslose Entwicklung - auch im Sinne der Bürger*innen und des Tanzhauses - hoffe.