Da die Stichwahl für den Oberbürgermeister am 29. März 2020 ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird, werden die sonst üblichen Urnenwahllokale nicht eingerichtet. Die Stimmabgabe kann nur mittels Briefwahl erfolgen.
Alle Wahlberechtige erhalten deshalb antragsunabhängig in den nächsten Tagen die entsprechenden Briefwahlunterlagen zugesandt.
Durch den antragsunabhängigen Versand der Wahlscheine an alle Wahlberechtigten sind Rückläufer nicht zustellbarer Sendungen zu erwarten. Das heißt: Erfahrungsgemäß gibt es beim postalischen Versand vereinzelt immer wieder auch den Fall, dass Briefe – in diesem Fall die Wahlscheine – ihren Adressaten nicht erreichen.
Deswegen weißt das Wahlamt der Stadt Donauwörth die Wählerinnen und Wähler auf folgendes hin:
Wahlberechtigte, die spätestens mit der Post vom Mittwoch, 25. März 2020, noch keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, können sich bereits vor dem Wahltag beim Wahlamt der Stadt Donauwörth telefonisch oder per E-Mail (Tel. 0906-789324 od. wahlen@donauwoerth.de) melden. Es wird dann telefonisch besprochen, wann die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden können.
Als letzte Möglichkeit, nicht zugestellte Briefwahlunterlagen abzuholen, wird am Wahlsonntag, den 29. März 2020 von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr, im Bürgerbüro in der Neuen Kanzlei eine Anlaufstelle hierfür eingerichtet.
Er wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigen selbst für den fristgerechten Rücklauf der Wahlbriefe am Wahltag, Sonntag, den 29. März 2020, bis 18:00 Uhr verantwortlich sind. Ist dies auf dem Postweg nicht mehr rechtzeitig möglich sind die Wahlbriefe gegebenenfalls am Rathaus im Briefkasten der Stadt Donauwörth einzuwerfen: Die letzte Leerung des städtischen Briefkastens erfolgt um 18 Uhr. (pm)