Wärmewende

Lettenbauer begrüßt Biomassepaket

Eva Lettenbauer ist seit 2018 für die Grünen im bayerischen Landtag. Bild: Andreas Gregor
In der Wärmewende setzen die Grünen auch auf Nahwärme. Eine Rolle spielen dabei Biogasanlagen. Deshalb fordert MdL Eva Lettenbauer für diese nun eine Anschlussförderung.

Die Donau-Rieser Abgeordnete und Vorsitzende der bayerischen Grünen hatte sich gemeinsam mit Katharina Schulze und Martin Stümpfig an Bundesenergieminister Habeck gewandt. Habeck will jetzt die Förderung für Biomasse neu aufstellen. Gemeinsam sehen sie im ländlichen Raum Biogasanlagen als Keimzellen für Nahwärmenetze. Die Nahwärme sei für die Wärmewende und die kommunale Wärmeplanung wichtig und ausbaufähig. Lettenbauers Ziel ist es, den Bestand der Biogasanlagen zu erhalten und die Flexibilisierung sowie die Abwärmenutzung anzureizen. Eine Lösung könne eine Umstellung der installierten Leistung bei den Ausschreibungen auf die sogenannte Bemessungsleistung sein.

Lettenbauer freut sich, dass Habeck nun ein umfassendes Biomasse-Paket angekündigt hat: „Strom aus Biogas kann flexibel eingesetzt, wenn wenig Wind weht oder keine Sonne scheint. Deshalb brauchen wir ihn, um unabhängig zu werden um die Energiewende umzusetzen." Aktuell deckt Strom aus Biomasse, wie Gülle oder Energiepflanzen, neun Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Mit 58 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien wurde zudem ein neuer Rekord erreicht.

Viele Biogasanlagen sind vor etwas weniger als 20 Jahren entstanden. Nach 20 Jahren endet die erste Förderung, eine zweite Förderung ist notwendig. Die letzten Ausschreibungen für Biogas-Strom verzeichneten deutlich mehr Interesse als Zuschläge. „Es ist wichtig, jetzt die Anschlussförderung auf den Weg zu bringen“, betont Lettenbauer. Die Abgeordnete setzt sich für Planungssicherheit ein und hat hiesigen Anlagebetreibern und Bürgergenossenschaften versichert, dass es für ihr Wärmenetz eine sichere Zukunft geben wird. Genau richtig findet es Lettenbauer, dass bei der künftigen Förderung Anlagen mit einem Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz bevorzugt werden. Im Rahmen der geplanten Reform des Energiewirtschafts-Gesetzes sollen die Änderungen umgesetzt werden. Anlagen, die flexibel nach Bedarf produzieren, sollen weiterhin mehr Förderung bekommen. Ein Wechsel aus dem alten Fördersystem in das neue wird während der laufenden Förderperiode möglich sein. (dra)