19. Februar 2023, 14:26
Sportförderung

Vereinspauschale kann nur noch bis 1. März 2023 beantragt werden

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Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 1. März 2023 bei der Behörde vorliegen müssen. Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de (Landratsamt & Verwaltung - Kreisfinanzen - Sportförderung im Landkreis Donau-Ries – Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale 2023) zum Download zur Verfügung. Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen werden aufgehoben. Es wird wieder das Regelverfahren angewendet.

Die Bayerische Staatsregierung hat für das Jahr 2023 eine erneute Verdoppelung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Die Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber der Verdoppelung der Vereinspauschale zustimmt.

Änderungen aufgrund der Neufassung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern

- Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt daher, wie bereits bisher teils zugelassen, die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie. Wird eine Lizenz elektronisch bzw. als Kopie eingereicht, ist der Lizenz die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen beizufügen.
Die Möglichkeit der Einreichung einer persönlichen Erklärung der Lizenzinhaber anstelle von (fälschungssicheren) Originaldokumenten ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabern. Zukünftig werden EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.


- Die Gewichtung der Lizenzen ergibt sich künftig direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR).


- Künftig werden Mitglieder mit einer Behinderung zehnfach gewichtet, wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation gemeldet hat. Die Kumulation von Mehrfachgewichtungen ist nicht vorgesehen. Behinderte Kinder werden daher ebenfalls zehnfach gewichtet.

 
- Für das Verfahren 2023 steht erstmals ein zentral entwickelter Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung. Der Antrag wurde kürzlich im BayernStore eingestellt. Hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig. Mit diesem Link gelangen Sie direkt zum Online-Formular: https://yourls.donau-ries.de/vereinspauschale


Die Einreichung ist jedoch auch weiterhin in gewohnter Weise per Antragsformular, wie bereits oben beschrieben, möglich.

Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt Rebecca Schneid Tel.: 0906/74-6050 oder E-Mail: sportfoerderung@lra-donau-ries.de (Landratsamt Donau-Ries). Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den Übungsleiterausweisen im Original oder auf elektronischem Wege (digitale Lizenz/Kopie der Lizenz) mit der Erklärung des Lizenzinhabers, bis spätestens 01.03.2023 beim zuständigen Landratsamt einzureichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden. (pm)